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Kurberatung für Mutter/Vater-Kind-Kuren
Aktuelles
Seit dem 01. Oktober 2018 wurden zwei neue vertragsärztliche Formulare eingeführt.
Das „Verordnungsformular für medizinische Vorsorge für Mütter und Väter“ (Muster 64) sowie das „Ärztliche Attest Kind“ (Muster 65), das für ggf. mit zu behandelnde Kinder benötigt wird. Müssen Kinder mit behandelt werden, ist das Formular 65 für jedes einzeln vom Kinderarzt auszufüllen.
Die neuen Formulare werden von Vertragsärzten per Praxisverwaltungssoftware oder per Blankoformularbedruckung ausgestellt.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung, dann vereinbaren Sie bitte
einen Termin bei/mit Frau Cordt.
Für eine Kurmaßnahme gibt es sehr viele Gründe.
Zahlreiche medizinische Indikationen führen dazu, eine Kur in Anspruch zu nehmen. Sehr oft handelt es sich um Überlastung von Haushalt-Beruf-Kind und andere familiäre Umstände, chronische Erschöpfungsstörung, Atemwegerkrankungen, Kreislauf- oder Ernährungsstörungen oder Hauterkrankungen und Allergien.
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur dauert in der Regel 3 Wochen. Die Maßnahme kann alle 4 Jahre in Anpruch genommen werden. In medizinisch begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen vor Ablauf der 4 Jahresfrist möglich.
Die Gesundheit von Müttern/Vättern und Kindern verdient besonderen Schutz. Deshalb sind Mutter/Vater-Kind-Kuren sogenannte Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Entweder empfiehlt Ihnen Ihr Haus- oder Kinderarzt eine Kur oder Sie ergreifen von sich aus die Initiative, wenn Sie das Gefühl haben, Unterstützung und eine Auszeit zu benötigen.
Kinder, die nicht zuhause betreut werden können, dürfen entweder als gesunde Begleitpersonen mitfahren oder sie werden selbst behandelt. Gründe für die Mitbehandlung sind häufig Krankheiten der Haut, des Atmungssystems und des Bewegungsapparates, sowie Infektanfälligkeit, psychische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, wie AD(H)S und Entwicklungsstörungen. Nicht selten müssen Kinder mitbehandelt werden, weil ein Elternteil an Erschöpfung und Überlastung leidet.
Mehr als zwei Drittel der Kinder heute sind selbst behandlungsbedürftig, um ihren Alltag rund um Schule und Familie besser meistern zu können.
Infos zum Fachbereich
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung und anschließend bei der Suche nach einer geeigneten Klinik für die Mutter/Vater-Kind-Kur, Mütterkur oder in Einzelfällen auch bei einer Familienkur.
Im Falle einer Ablehnung unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren.
Ansprechpartnerinnen

Tatjana Cordt
Fachbereichsleitung
Dienststelle Plettenberg
Telefon +49 (0) 23 91 / 95 40 17
Telefax +49 (0) 23 91 / 51 31 4
Dienststelle Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 23 51 / 18 07 50
Telefax +49 (0) 23 51 / 18 07 70

Ina Reichert
Verwaltungsangestellte
Kuren
Dienststelle Plettenberg
Telefon +49 (0) 23 91 / 95 40 22
Telefax +49 (0) 23 91 / 51 31 4
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag
von 9.00 bis 12.00 Uhr
und 14:00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei/mit Frau Cordt!